Kosten
- Die gesetzlichen Krankenkassen refundieren pro Stunde Psychotherapie einen Satz von € 21,80
- Für die ersten 10 Stunden der Refundierung ist eine Überweisung zur Psychotherapie durch einen Arzt/Ärztin notwendig. Der Psychotherapeut kann dann die nachfolgenden Verlängerungsanträge direkt bei den Krankenkassen eingereichen. Zumeist wird die Refundierung für weitere Pakete von jeweils 20 bis 40 h Psychotherapie bewilligt.
- Die meisten Privatversicherungen zahlen zum Betrag der gesetzlichen Krankenkassen etwas dazu. Jedoch unterscheidet sich die Höhe der Zuzahlung und für wie viele Stunden diese in Anspruch genommen werden kann stark von Kasse zu Kasse.